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Diese Regeln gelten für den Tourismus in den Kantonen

In der Waadt sind die Skihütten offen, in Graubünden gibts bald wieder Kafi Schnaps auf der Sonnenterrasse – und in Luzern bleibt Skifahren verboten. Ein Überblick über die kantonalen Regeln.

Angela Barandun, Andreas Moor
Wer einen Skiausflug oder Ferien in der Schweiz plant, sollte sich zuerst über die Corona-Vorschriften am Zielort informieren. Denn während im öffentlichen Verkehr landesweit einheitlich eine Maskenpflicht gilt, können die Vorschriften für Freizeitbetriebe in den Kantonen abweichen. Die Regeln werden je nach Entwicklung der Pandemie in den einzelnen Regionen angepasst.

Die grössten Unterschiede gibt es aktuell in den Skigebieten. In der Waadt und im Wallis waren anfangs noch alle Restaurants geöffnet, seit dem 26. Dezember sind sie in beiden Kantonen geschlossen. In der Waadt gelten in den Wintersportorten allerdings Erleichterungen, dort sind Cafés, Restaurants und Bars auf Skipisten geöffnet, solange die Bergbahnen in Betrieb sind. Auch im Freizeitbereich weichen die waadtländer Regeln ab: Museen und Kunstgalerien dürfen offen bleiben, alles andere - also Kinos, Fitnesscenter, Schwimmbäder etc. - sind zu.

Die Verpflegung auf der Piste wird ab sofort auch für Wintersportler in Graubünden und im Kanton Uri einfacher: Beide Kantone haben verfügt, dass die Gäste in Skihütten mit Take-Away-Angebot ab sofort auch wieder auf der Terrasse sitzen und die Toiletten im Innenraum benutzen können. Zudem heben beide Kantone per 4. Januar das Alkoholverbot auf den Pisten auf.

Zu den Kantonen, die in den letzten Tagen entschieden haben, ihre Skigebiete wieder zu öffnen, gehört etwa der Kanton St. Gallen. In den Wintersportgebieten Flumserberge, Bad Ragaz-Pizol und Wildhaus-Chäserrugg wird ab sofort wieder Ski gefahren. Auch die beiden Appenzell, Glarus, Ob- und Nidwalden sowie Zug haben ihre Pisten kurz vor Silvester wieder geöffnet.

Anders sieht es im Kanton Schwyz und in Luzern aus: Dort wurde in den letzten Tagen entschieden, dass die Skigebiete noch bis mindestens am 8. Januar geschlossen bleiben.